Allgemeine Hinweise zur Datenverarbeitung

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Datenschutzhinweise zum (((eTicket-Teilnahmevertrag

Sehr verehrte Kund*innen und Nutzer*innen des (((eTicket Deutschland,

mit der Ausgabe der (((eTicket-Chipkarte an Sie oder durch die Nutzung einer mithilfe des VDV Barcodes bzw. des Motics (VDV Barcode mobile+) gesicherten App haben Sie die Möglichkeit, bargeldlos und verbundübergreifend die Vorteile des (((eTicket deutschlandweit in Anspruch zu nehmen. Der Datenträger für die VDV-Kernapplikation, i.d.R. Chipkarte oder Smartphone, wird im Folgenden als Nutzermedium bezeichnet.

Da wir wissen, wie wichtig Ihnen der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist, möchten wir Sie mit den folgenden Hinweisen über die technischen Besonderheiten Ihres Nutzermediums und insbesondere darauf hinweisen, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des (((eTicket-Deutschland auf dem Nutzermedium, bzw. in Hintergrundsystemen verarbeitet und gespeichert werden können.

1. Verantwortliche Stellen für die Datenverarbeitung

Folgende Stelle ist für die Ausgabe der Kernapplikation auf Ihrem Nutzermedium verantwortlich:

DB Vertrieb GmbH, Europa-Allee 70-76, 60486 Frankfurt a. Main

Folgende Stelle ist berechtigt zur eingeschränkten automatisierten Verarbeitung von Daten aus dem elektronischen Ticket (siehe unten):1

Der jeweilige Produktverantwortliche; i.d.R. der Verkehrsverbund

2. Funktionsweise des Nutzermediums und Art der personenbezogenen Daten, die darauf verarbeitet werden können

Sie können sich für eins der von Ihrem Verkehrsunternehmen angebotenen Bezahlverfahren entscheiden und dieses interoperabel in jedem (((eTicket Deutschland System einsetzen.Folgende Bezahlverfahren werden angeboten:

  • Nutzermedium mit Kontobindung und Abrechnung im Hintergrundsystem als
    • Guthaben vorausbezahlt, ggf. mit automatischer Wiederauflade-Funktion (Autoload, Bezahlung per Lastschriftverfahren) (nur Chipkarte)
    • Nachgelagerte Bezahlung (nach Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen über einen definierten Zeitraum) per Lastschriftverfahren
  • Nutzermedium mit einem Werteinheitenspeicher auf dem Nutzermedium (nur Chipkarte)
    • Als „Geldkartenfunktion“ (anonym vorausbezahlt)
    • Guthaben vorausbezahlt, ggf. mit automatischer Wiederauflade-Funktion (Autoload, Bezahlung per Lastschriftverfahren)

Im Falle der anonymen Nutzung müssen Sie Ihre (((eTicket-Chipkarte gegen Bargeld oder andere am (((eTicket-Ladeterminal akzeptierte Zahlungsmittel (z.B. ec cash, Kreditkarte) aufladen und dafür Sorge tragen, dass vor Antritt einer Fahrt ausreichend Guthaben oder ein für die Fahrt gültiger elektronischer Fahrschein geladen ist. Dieses Angebot wird nur eingeschränkt in einzelnen Regionen durch Kundenvertragspartner angeboten. Die DB Vertrieb GmbH als Ihr Kundenvertragspartner bietet diesen Service nicht an.

Sie können mit Ihrem gewählten Bezahlverfahren in jedem beteiligten (((eTicket Deutschland System Tickets kaufen oder an der automatisierten Fahrpreisfindung teilnehmen. Zum Kauf wiederholt benötigter Tickets können Sie Präferenzinformationen auf dem Nutzermedium hinterlegen, die den Ticketerwerb vereinfachen. Die Auswahl des benötigten Tickets am Verkaufsautomaten oder mittels Smartphone-App wird damit wesentlich verkürzt.

Zum Erwerb von Fahrscheinen halten Sie während bzw. nach der Fahrscheinauswahl Ihre (((eTicket-Chipkarte mit Zahlungsfunktion an die markierte Fläche des gekennzeichneten (((eTerminals.Bei der Nutzung halten Sie Ihr Nutzermedium mit dem elektronischen Fahrschein an die markierte Fläche des gekennzeichneten (((eTerminals.

Nur für das (((eTicket Deutschland autorisierte (((eTerminals können kryptografisch gesicherte Transaktionen (Ausgabe der Applikation, Auf- oder Entladevorgang, Ticketkauf, Kontrolle und Sperrungen) mit Ihrem Nutzermedium ausführen.

Folgende personenbezogene Daten können im Kundenprofil auf dem Nutzermedium Chipkarte abgelegt werden:

  • kundeGeburtsdatum
  • kundeSprache.code
  • kundeName
  • kundeVorname
  • kundeGeschlecht.code
  • kundenTyp.code
  • kundenTyp.BeginnDatum
  • kundenTyp.AblaufDatum
  • kundenTyp.Anwendungsgebiet
  • kundenTyp.Tarifzonen.Ort_ID1
  • kundenTyp.Tarifzonen.Ort_ID2
  • kundenTyp.Tarifzonen.Ort_ID3
  • kundenTyp.StreckeVon
  • kundenTyp.StreckeNach.

Kundendaten werden nur mit Ihrem Einverständnis auf dem Nutzermedium abgelegt und zur Kontrolle personengebundener Fahrtberechtigungen (elektronisches Ticket) bzw. für Ihren persönlichen Kundenservice benutzt.

Im Falle von personengebundenen Fahrtberechtigungen werden bei allen Nutzermedien folgende Daten in das elektronische Ticket geschrieben:

  • kundeGeburtsdatum
  • kundeName (Verbundabhängig trunkiert/teilgesternt)
  • kundeVorname (Verbundabhängig trunkiert/teilgesternt)
  • kundeGeschlecht.code
  • SCE-ID (nur bei Motics-Nutzung, auch bei übertragbaren Fahrtberechtigungen)

Die SCE-ID (Secure Crypto Environment Indentifier) ist eine statische, individuell jedem digitalen Nutzermedium (i.d.R. Smartphone) zugeordnete Datei, die zu Zwecken der Identifikation des jeweiligen Smartphones und des Kopierschutzes mit der Fahrtberechtigung verbunden und im sicheren Bibliotheksspeicher des Handys, sowie im Hintergrundsystem abgelegt wird. Somit kann sie extern nicht ausgelesen werden. Sie wird mit Löschen der App ebenfalls unwiderruflich entfernt.

Eine Weitergabe dieser Daten an den Produktverantwortlichen (i.d.R. Verkehrsverbund) erfolgt nur in dem für die Vertragserfüllung notwendigen Umfang und zur Sicherstellung der Systemintegrität, damit die Authentizität des Tickets überprüft werden kann. Dies ist notwendig für die Überwachung der korrekten Systemfunktionalität und zum Schutz vor Angriffen Dritter. Die in der Berechtigung verwendeten Daten des personenbezogenen Tickets werden jedoch unmittelbar nach der Übertragung automatisiert unkenntlich gemacht.

Sämtliche personenbezogenen Daten können vom jeweiligen Nutzer selbst über die ihm zugeordnete PIN und darüber hinaus an folgenden Stellen eingesehen werden (beschränktes Angebot, in Automaten der DB nicht umgesetzt):

  • personalbediente Serviceterminals
  • mobile personalbediente Verkaufsgeräte

Zu Ihrer eigenen Information können Sie jeweils die letzten 10 ausgeführten Vorgänge (Transaktionen) auf der (((eTicket-Chipkarte an (((eTerminals (dies kann auch ein NFC-fähiges Smartphone mit entsprechender App sein) auslesen. Diese Transaktionen (max. 10) werden im Applikationslogbuch der (((eTicket-Chipkarte gespeichert, damit Sie im Falle von Reklamationen über einen nicht abstreitbaren Nachweis der jeweiligen Transaktion verfügen. Der 11. und jeder darauffolgende Eintrag in das Applikationslogbuch überschreibt und löscht den jeweils ältesten Eintrag. Somit wird jeder Vorgang, den Sie mit Ihrer (((eTicket-Werteinheiten-Chipkarte oder (((eTicket-Konto-Chipkarte auslösen, darauf nur solange gespeichert, bis die 10. Folge-Transaktion ausgeführt wird und der Eintrag wie oben beschrieben gelöscht wird. Der Inhalt des Applikationslogbuchs auf der (((eTicket-Chipkarte kann jederzeit in Servicecentern gelöscht werden.

Zu Ihrer Sicherheit sind darüber hinaus alle weiteren auf Ihrer (((eTicket-Chipkarte und im Hintergrundsystem zu Ihrem (((eTicket gespeicherten Daten an selbstbedienten (((eTerminals, die sich nicht im Besitz eines Kunden befinden, nur nach Eingabe Ihrer persönlichen PIN auslesbar.

Ein Nachweis über einen Ladevorgang zu ihrer anonymen (((eTicket-Werteinheiten-Chipkarte oder personalisierten (((eTicket-Chipkarte mit Kontobindung wird auf dem Nutzermedium mindestens solange gespeichert, bis eine neue Transaktion mit der zu ihrem gewählten Bezahlverfahren gespeicherten Berechtigung oder mit dem elektronischen Fahrschein ausgeführt werden.

3.    Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden ausschließlich zu legitimen Zwecken erhoben.

Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitungsvorgänge zur Vertragserfüllung oder für erforderliche vorvertragliche Maßnahmen, dient Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Ihre Daten werden verarbeitet zum Zweck des Anlegens eines Kundenkontos, zu Abrechnungszwecken sowie zur Ermöglichung der Reklamationsbearbeitung. Zu Zwecken der Sicherstellung des Kopierschutzes findet die Datenverarbeitung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen statt gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke von Werbung oder Markt- und Meinungsforschung erfolgt nur nach Ihrer expliziten Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.

4.    Rechte der Inhaber der Nutzermedien

Als Inhaber der Nutzermedien haben Sie selbstverständlich jederzeit einen gesetzlichen Anspruch gemäß Art. 15 DSGVO darauf, Auskunft zu erhalten, welche personenbezogenen Daten auf Ihrem Nutzermedium und im Hintergrundsystem gespeichert sind und zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden.Darüber hinaus haben sie die Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der auf dem Nutzermedium, bzw. im Hintergrundsystem jeweils gespeicherten personenbezogenen Daten nach Art. 16 - 18 DSGVO bzw. dem jeweils anwendbaren Landesdatenschutzgesetz.Sie können auch alle auf Ihrem Nutzermedium gespeicherten anonymen elektronischen Fahrscheine löschen und einschränken lassen.Dies gilt insbesondere für den Inhalt des Applikationslogbuchs auf der (((eTicket-Chipkarte, welcher in Servicecentern gelöscht werden kann.Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO haben Sie zudem ein Widerspruchsrecht.

Zur Geltendmachung Ihrer o.g. Rechte, wenden Sie sich bitte an 

DB Vertrieb GmbH, Abteilung Datenschutz, E-Mail: p.d-datenschutz@deutschebahn

Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen:Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden

5.    Maßnahmen bei Verlust der (((eTicket-Chipkarte

Wenn Sie den Verlust oder eine missbräuchliche Verwendung Ihrer (((eTicket-Chipkarte feststellen, müssen Sie unverzüglich bei der Stelle, bei der Sie die Karte erhalten haben, diese sperren lassen. Nach der Benachrichtigung wird das kartenausgebende Unternehmen Ihre Karte sperren und Ihnen ein neues Nutzermedium ausstellen.

Für Fragen zum (((eTicket Deutschland oder zum (((eTicket- Nutzermedium stehen Ihnen die unter Ziffer 1 genannten Stellen jederzeit gerne zur Verfügung. 

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1 Angabe nicht notwendig, wenn Kundenvertragspartner und Produktverantwortlicher identisch sind.